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Abmahnwelle "Google Fonts": Bundesweite Durchsuchungen

Geschrieben von Thorsten Schulz
Abmahnungen wegen Google Fonts führen zu bundesweiten Durchsuchungen

Unsere Werbeagentur hat bereits im August 2022 darauf hingewiesen und ihre Kunden darüber informiert. Im Zuge dessen wurden bereits über 80 Kundenwebsites analysiert und dynamische Inhalte, die gegen die DSGVO verstoßen, von unserer Webagentur entfernt.

Hintergrund: IP-Übermittlung an Google

Die Google Fonts sind eine Sammlung von Schriftarten, die von Google kostenlos zur Verfügung gestellt und auf Websites genutzt werden können. Sie müssen nicht auf dem eigenen Server gespeichert werden, sondern werden vom Browser beim Aufruf der Website direkt von Google geladen. Dies hilft Website-Betreibern, die Ladezeiten ihrer Website zu verkürzen. Dabei wird die IP-Adresse des Besuchers an Google übermittelt. Das Landgericht München hat entschieden, dass diese Übermittlung von personenbezogenen Daten ohne Einwilligung des Besuchers einen datenschutzrechtlichen Eingriff darstellt und somit gegen die DSGVO verstößt. Dies war der Auslöser für die Abmahnungen von Website-Betreibern wegen der Nutzung von Google Fonts.

Beschuldigte bieten Zahlungen an, um Gerichtsverfahren abzuwenden

Zwei Beschuldigten wird vorgeworfen, bundesweit Website-Betreiber unrechtmäßig per Anwaltsschreiben, Privatpersonen und Kleingewerbetreibende abgemahnt zu haben, die die Google Fonts genutzt haben. Sie sollen eine Software eingesetzt haben, um Websites zu identifizieren, die die Google Fonts nutzen, und diese automatisch aufgerufen haben, um den oben genannten Datenschutzverstoß zu verursachen. Die Website-Betreiber wurden aufgefordert, eine Vergleichssumme von 170 EUR zu zahlen, um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Die Beschuldigten sollten jedoch bewusst gewesen sein, dass ihre Forderungen nicht gerechtfertigt waren und dass die Angeschriebenen die Forderungen nicht gerichtlich durchsetzen könnten.

Software hat keine Persönlichkeitsrechte

Da die Zugriffe von einer Software durchgeführt wurden und keine Person die Websites besucht hat, gibt es keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Das ist jedoch eine Voraussetzung für die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen. Die Forderungen waren demnach unbegründet und die Zahlungen, um ein Gerichtsverfahren abzuwenden, ungerechtfertigt.

Durchsuchungen in mehreren Bundesländern

Im Zusammenhang mit dem Fall wurden Ende Dezember 2022 in mehreren Bundesländern Durchsuchungen durchgeführt und 346.000 EUR sichergestellt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II sind noch im Gange und es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage für die betroffenen Website-Betreiber und die Beschuldigten weiter entwickelt und ob weitere Schritte in dem Verfahren folgen werden.

Abmahnungen wegen Google Fonts: Verbraucherschützer und Wirtschaftsverbände raten zu keiner Zahlung

Sollten Sie als Website-Betreiber bereits eine Abmahnung wegen der Nutzung von Google Fonts erhalten haben, raten Verbraucherschützer und Wirtschaftsverbände dazu, diese nicht zu bezahlen. Die Rechtslage in Bezug auf die Nutzung von Google Fonts ist derzeit unklar und es ist möglich, dass die Forderungen unbegründet sind. Als Alternative empfehlen sie, Schriftarten selbst lokal auf dem eigenen Server zu hosten, anstatt sie direkt von den Google-Servern einzubinden.

Sollten Sie diesbezüglich Hilfe und Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an.